Trainingszeiten
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Trainingszeiten
Druckluftwaffen, Federdruck-, CO2- Waffen (Kaltgaswaffen)
Dienstag bis Freitag von 15:00 bis 22:00 Uhr
Samstag von 09:00 bis 20:00 Uhr
Sonntag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Anfänger - und Jugendtraining
Donnerstag von 16:00 bis 17:30 Uhr
KK Gewehr, Sportpistole Kal .22lr und 32 S&W lang Ganzjährig
Dienstags bis Freitag von 15:00 bis 21:00 Uhr
Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Sonntag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Vorderlader Lang- und Kurzwaffe
Dienstag bis Freitag von 15:00 bis 20:00 Uhr
Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
In den Wintermonaten 01.11. bis 31.03.
Dienstag bis Freitag von 15:00 bis 19:00 Uhr
Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Gebrauchspistole/Gebrauchsrevolver max. 3000 Joule und Langwaffen max 7000 Joule ( bitte die auf den Schießständen ausgehängten Standzulassungen beachten )
Dienstag, Donnerstag
und Freitag von 15:00 bis 20:00 Uhr
Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
In den Wintermonaten 01.11. bis 31.03. jeden Jahres
Dienstag, Donnerstag
und Freitag von 15:00 bis 19:00 Uhr
Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Klappfallscheiben
Dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr
Freitags von 18:00 bis 19:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist das Schießen auf Klappfallscheiben aus Lärmschutzgründen nicht erlaubt!
Gastschützen
Für Gastschützen aller Vereine ist pro Schütze ein Unkostenbeitrag von 5€ an den SCW zu entrichten.
Der Betrag dient der Erhaltung der Anlagen!
Der Gastgeber ist für die Gebührenabführung und die Sicherheit des Gastschützen verantwortlich.
Ein Gastschütze kann maximal 3 x eingeladen werden, dann muß er in einem Verein reguläres Mitglied zu werden.
Laufender Keiler
Trainingszeiten sind bis auf weiteres immer am 1. und 3. Freitag des Monats ab 15:00 Uhr.
In dieser Zeit kann der 50m Stand nicht anderweitig genutzt werden.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
1. Ein Schießen außerhalb der festgesetzten Trainingszeiten kann nur durch den Oberschützenmeister oder in dessen Abwesenheit durch den 1. Schützenmeister des Schützenclubs Wolfartsweier genehmigt werden.
2. Die auf den Schießständen ausgehängten Standordnung und Standzulassungen sind in jedem Fall zu beachten.
3. Das Schießen ohne Aufsicht ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen regeln der § 11 AWaffV und die Richtlinien des DSB.
4. An folgenden Feiertagen ist das Schießen mit Handfeuerwaffen (einschließlich Vorderladerwaffen) untersagt:
Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Fronleichnam, Totensonntag, Allerheiligen, am 24.12. (Hlg.Abend) beide Weihnachtsfeiertage.
Feiertage, an welche das Schießen erlaubt ist, hier gelten die gleichen Bestimmungen wie an Sonntagen
5. Benutzer der Schießanlagen sind für die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung am Schießstand mitverantwortlich.
6. Für entstandene Schäden an der Schießstandanlage haftet der Verursacher.