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Zweiter Kombilehrgang im Jahr 2024

Wie schon normal führt der Badische Sportschützen Verband zwei staatlich anerkannte Kombilehrgänge zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz im Jahr durch. Der erste findet im Frühjahr, der zweite Lehrgang im Herbst statt. Beim ersten war die  Teilnehmerzahl  geringer, beim zweiten Lehrgang dafür höher. So waren im Seminarraum, am 20. Oktober im Verbandshaus in Leimen, die Stühle gut besetzt.

Das war bei diesem Kombilehrgang bereits der dritte Schulungstag, denn zwei Tage zuvor fanden bereits theoretische und praktische Bildungsmaßnahmen statt. Der Schwerpunkt am Samstag den 19. Oktober war der Ausbildung  des Böllern und der Umgang mit Vorderladerwaffen gewidmet.

Aus organisatorischen Gründen wurde der Beginn des Lehrgangs für das Wiederladen von Zentralfeuerpatronen am Sonntag um eine Stunde vorverlegt. Bis zur Mittagszeit wurde eingehend die gesamte Thematik sowie die innen ballistischen Vorgänge für diese Tätigkeit behandelt. Schwerpunktmäßig besprochen wurden insbesondere die Komponenten Hülsen, Anzündhütchen, Geschossen und Treibladungsmittel, die für das Laden bzw. Wiederladen gebraucht werden. Des Weiteren war ein zentrales Thema die innen ballistischen Vorgänge beim Abfeuern einer Patrone, die einen sicheren Umgang bei der Ausübung dieser Arbeit gewährleisten. Der Grundsatz, dass jeder Wiederlader eigenverantwortlich handelt, wurde mehrfach betont. Viele gestellten Fragen der Zuhörer konnten in dieser Vorbereitung für die praktische Unterweisung zufriedenstellend beantwortet werden. Deutlich wahrgenommen wurden auch die umfangreichen Notizen, welche gemacht wurden; müssen die zukünftigen Wiederlader doch nach Abschluss der Ausbildungsmaßnahmen eine schriftliche Prüfung ablegen, in der ihr erlerntes Wissen hinterfragt wird. Entschieden wahrgenommen wurde auch, dass ein Fachkundelehrgang eine Vertiefung der Erkenntnisse im Verhalten mit dem Umgang mit Schusswaffen ist und eine sinnvolle Ergänzung zu dem bereits durch einen Sachkundelehrgang erworbenes Wissen und Handeln ist.

Auch während der Mittagspause, so konnte man feststellen fand ein reger Gedankenaustausch statt. Beim zweiten Teil der Ausbildung begab man sich in die Kellerräume wo bereits an mehreren Tischen die notwendigen Pressen und Bearbeitungsgeräte aufgebaut und die Messwerkzeug breit lagen. Die beiden Mentoren Mathias Zäpfel (siehe Bilder) und Günter Graf demonstrierten den Vorgang des Wiederladens von Zentralfeuerpatronen vom Beginn der Bearbeitung der gebrauchten Hülse bis zu Fertigstellung der Patrone. Die einzelnen Arbeitsgänge wurden präzise vorgeführt und zu den verwendeten Werkzeugen praktische Kniffe vermittelt. Selbst die richtige Sitzposition um die Ladepresse funktional zu betätigen war für die meisten Probanden neu. Besonders viel Geduld war notwendig beim Abwiegen der festgelegten Pulverladung. Auch die Handhabung mit dem Pulverfüllgerät und dem Feindosierer waren für manche Prüflinge ungewohnt und manches Pulverkörnchen viel auf den Tisch und nicht in die Waagschale. Nur die Übung macht den Meister betonte Mentor Günter Graf und nach dem Wiederladen, so sein Appell von mehreren hundert Patronen besitzt man die erwünschte Routine. Zum Schluss, wurden die gefertigten Patronen in den Kalibern, 6,5x 55mm SE und .357 Magnum inspiziert und für gut befunden. Bemerkenswert war auch, dass bei der großen Zahl der Prüflinge sehr diszipliniert und mit großer Sorgfalt gearbeitet wurde. Allen konnte somit eine positive Herstellung der beiden Patronen bestätigt werden.

Im Anschluss danach galt es noch die geforderten Fragen schriftlich zu beantworten und somit war der Tag nach mehr als neun Stunden Anwesenheit beendet.

An zwei weiteren Tagen, dem 24. und 25. Oktober 2024, findet noch die rechtliche Unterweisung, die für die Ausstellung des Zeugnisses für die Erlangung einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz nötig ist, statt. Ist diese Hürde genommen, dann steht einem Gang zur Ordnungsbehörde nichts mehr im Wege.

Die Beschaffung der notwendigen Wiederladewerkzeuge, Einrichtungsgenstände und die Beschaffung der entsprechenden Komponenten ist der letzte Schritt und dann beginnt für die neuen Wiederlader die erste selbstständige und eigenverantwortliche  Wiederladetätigkeit. Mein Tipp ist jedoch bei den ersten Versuchen einen erfahrenen Wiederlader zur Seite zu haben, welcher noch mit Rat und Tat zur Seite steht. So vermeidet man Fehler, die unter Umständen sonst teuer bezahlt werden müssen. Sicherheit geht vor, ein Grundsatz, den man nie vergessen sollte. Auch, so wurde hingewiesen, ist jeder Wiederlader verpflichtet sich fortlaufend fortzubilden, denn sowohl im Bereich der Technik und Materialien gibt es fortlaufend Änderungen und das auch bei den gesetzliche Verpflichtungen.

Zum Zeitpunkt wo dieser Artikel geschrieben wurde stand leider noch nicht das Endergebnis der schriftlichen Prüfungen fest, weshalb ich einmal davon ausgehe, Alle aus dieser großen Gruppe könnten bestanden haben.

Dem Lehrgangsteam Hans-Josef Lakatos, Mathias Zäpfel und Günter Graf ein Dankeschön für ihren unermüdlichen Einsatz. Sie sind nun schon seit  geraumer Zeit im Einsatz und haben die bewährte Gepflogenheit der Fachkundeausbildung, welche der Verband seit Jahrzehnten vorbildlich praktiziert.

Anmerkungen für zukünftige Interessenten dieser Lehrgänge:

Hier noch der Hinweis für Lehrgänge im Jahr 2025, die in der Zeit zwischen dem 9. und 16. Mai und am 17. Oktober und 14. November stattfinden werden. Näheres ist in der Homepage www.bsvleimen.de des BSV Leimen aufgeführt.

 

Kombinationslehrgänge, Böller-, Vorderlader-und Wiederladekurse des Badischen Sportschützenverbandes finden in an drei Tagen statt. 

Eingeplant ist der Samstag, an dem das Wissen um das Vorderladeschießen und Böllern gelehrt wird, der Sonntag ist dem Wiederladen von Zentralfeuerpatronen vorbehalten.

Nach den theoretischen Unterweisungen muss der Teilnehmer für jeden belegten Lehrgang eine schriftliche und praktische Prüfung ablegen. Am Montag nach diesem Wochenende findet die rechtliche Unterweisung statt, bei welcher sämtliche Lehrgangsteilnehmer anwesend sein müssen. Nach Prüfungsende erfolgt dann die Zeugnisausgabe. Jeder Teilnehmer kann dann in den darauffolgenden Tagen seine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz bei der zuständigen Behörde beantragen.

(Änderungen vorbehalten) 

Lehrgangsorte werden unter www.bsvleimen.de rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Bewirtung an den Veranstaltungsorten besteht in der Regel oder wird vorgenommen. 

Nach der detaillierten schriftlichen Anmeldung für diese Kurse müssen unbedingt die Kursgebühren bis zu dem angegeben ausgeschriebenen Termin entrichtet worden sein und auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Verband vorliegen.

Von kurz entschlossenen Teilnehmern muss deren Teilnehmergebühr bis Freitagvormittag vor Lehrgangsbeginn einbezahlt sein. Der Einzahlungsbeleg ist vorzulegen. Deren Lehrgangsunterlagen können natürlich erst bei Lehrgangsbeginn ausgehändigt werden. 

Verantwortlicher im Badischen Sportschützenverband und Lehrgangsleiter ist Landesschulungsleiter

Hans-Josef Lakatos.

Anmeldung:

BSV Badischer Sportschützenverband 1862 e.V.

Badener Platz 2 

69181 Leimen 

Tel. 0 62 24 – 14 70-0, Fax 0 62 24 – 14 70-20 ,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , Internet: www.bsvleimen.de

 

Lehrgänge Sachkunde und Standaufsicht beim Kreis

 

Wissenswertes in Kürze über den Begriff „Fachkunde“ für Schützen 

 

1. Rechtliche Voraussetzungen:
 
Die meisten Schützen, möchten sie waffenbesitzkartenpflichtige Schusswaffen erwerben, müssen nach dem Bundeswaffengesetz einen Sachkundenachweis erbringen. Diese Bedingung ist im BWaffGes in § 7 niedergeschrieben. Der Umfang der der Sachkunde und der Abnahme der Prüfung regeln die Paragraphen 1 bis 3 der AWaffV. Schießsportliche Vereinigungen, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. 
 
Wer als Schütze jedoch seine Munition selbst fertigen oder Böller und Vorderladewaffen mit Treibladungspulver laden möchte, benötigt primär einen Fachkundenachweis. Diese Erfordernisse regelt das Sprengstoffgesetz. Erlaubnis und Erwerb regelt dort der § 27 dieses Gesetzes.
 
In diesem Paragraphen wird auch präzise aufgeführt, welche Voraussetzungen für den nicht gewerblichen Bereich notwendig sind. Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des Lehrgangsteilnehmer müssen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gegeben sein und vor Beginn eines Lehrgangs dem Lehrgangsträger vorliegen. Die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang ist nur zulässig, wenn beim Antragssteller keine Versagungsgründe vorliegen. 
Diese verpflichtende Fachkunde kann er bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger erwerben. Die Details eines solchen Lehrgangs sind mit einer genauen Angabe der Zeit und des Lehrstoffinhalts vom Gesetzgeber geregelt. Seine Bedingungen müssen akribisch eingehalten werden. 
 
Das Regierungspräsidium in Tübingen ist landesweit für Baden-Württemberg die zuständige Behörde, bei der die Lehrgangsträger anerkannt sind. Der Badische Sportschützenverband mit seinem Lehrgangsteam ist von dieser Dienststelle berechtigt Fachkundelehrgänge durchzuführen.
 
Nach Beendigung eines Lehrgangs unter Vorsitz des zuständigen Behördenvertreters besteht für den Lehrgangsträger die Verpflichtung das Ergebnis der Prüfung der Teilnehmer niederzuschreiben und dem RP Tübingen vorzulegen. Beim Lehrgangsträger werden die Prüfungsunterlagen aufbewahrt. Über die nachgewiesene bestandene Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer ein Zeugnis, mit dem er bei seinem zuständigen Ordnungsamt ( Kreispolizeibehörde oder Ordnungsämter der Kommunen) seine Erlaubnis beantragen kann.
Die erteilte Erlaubnis § 27 (2) hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss dann verlängert werden.
Eine erneute Antragsstellung sollte zeitnah (drei Monate zuvor), wenn ein fortgesetztes Bedürfnis besteht, erfolgen. Heute können diese Formularvordrucke für einer Verlängerung der Erlaubnis im in der Regel heruntergeladen werden, was den reibungslosen Schriftverkehr mit den Ordnungsämtern erheblich erleichtert. 
 
2. Kosten des Lehrgangs und anfallende Verwaltungsgebühren
 
Zu Bedenken sind, das muss ebenso erwähnt werden, die Geldbeträge, die eine solche Erlaubnis kostet. Gebühren für die Unbedenklichkeitsbescheinigung, Lehrgangsgebühren und Verwaltungsgebühren der Behörde; da fallen schon einige Einhundert Euro an. 
 
3. Entscheidungsgründe für den Erwerb einer Erlaubnis
 
Was veranlasst eigentlich einen Sportschützen eine solche zusätzliche Qualifikation zu erwerben? Das können sowohl technische als auch wirtschaftliche Gründe sein. Der Vorteil liegt darin, dass der Schütze als Wiederlader über eine größere Transparenz verfügt und seine Gerätschaften bei entsprechender Behandlung sehr lange gebrauchen kann. Die Ausrüstung, speziell für die Wiederlader von Zentralfeuerpatronen, kann in der Summe schon 1000.- €uro betragen. Nach Oben sind, je nach Qualität des gekauften Rüstzeug, keine Grenzen gesetzt. Ebenso sind die Utensilien, welche zum Böllern oder die für Vorderladewaffen benötigt werden, kostspielig und ihre Anschaffung verlangt eine sorgfältige Planung. Inzwischen geben viele ältere Schützen auch ihre sportliche Tätigkeit auf und verkaufen dann ihre Waffen, Böller und Wiederladeutensilien. Seit einigen Jahren gibt es indessen einen Marktplatz, über den man preiswert diese Gegenstände erwerben kann. Eine genaue Überprüfung dieser Artikel vor einem Ankauf sollte stets vorgenommen werden, denn nicht immer verfügen sie über den technischen Zustand, den der Gesetzgeber verlangt. Der Rat eines Fachmanns macht sich immer bezahlt. Die Beschaffung dieser Gegenstände amortisieren sich jedoch üblicherweise im langen Zeitraum, in dem ein Schütze seine sportliche Tätigkeit betreibt, mit seinen gebrauchten Waffen und Böller schießt oder seine Zentralfeuerpatronen selbst lädt. Munitionsengpässe bei Patronen mit geringer Nachfrage (alte und seltene Kaliber) sowie langen Lieferzeiten der Munitionshersteller kann der versierte Wiederlader durch eine eigene Bevorratung somit vermeiden. Die wirtschaftlichen Vorteile überwiegen die Nachteile. 
 
4. Fazit für den Schießstandbetreiber
 
Dass der Schützenverein durch diesen Personenkreis mit einer Erlaubnis nach 
§ 27 Sprengstoffgesetz einen Zuwachs an Sicherheit (Verantwortliche Schießstandsicherheit) im Umgang mit der Schusswaffe und Munition bekommt, ist ein wichtiges Kriterium. Ein Schützenverein sollte deshalb bemüht sein, insbesondere seine Schützen, die in Wettbewerben mit Zentralfaustfeuerwaffen und Ordonanzlangwaffen schießen, solche Lehrgänge zu empfehlen. 
 
Günter Graf 
Presse, Vorderlader-, Böller-, Wiederlader - Lehrgangswesen 
 
Textquellen: DEVA Wiederladen-Vorbereitung und Praxis
Zeugnis ansicht