Zweiter Kombilehrgang im Jahr 2024
Wie schon normal führt der Badische Sportschützen Verband zwei staatlich anerkannte Kombilehrgänge zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz im Jahr durch. Der erste findet im Frühjahr, der zweite Lehrgang im Herbst statt. Beim ersten war die Teilnehmerzahl geringer, beim zweiten Lehrgang dafür höher. So waren im Seminarraum, am 20. Oktober im Verbandshaus in Leimen, die Stühle gut besetzt.
Das war bei diesem Kombilehrgang bereits der dritte Schulungstag, denn zwei Tage zuvor fanden bereits theoretische und praktische Bildungsmaßnahmen statt. Der Schwerpunkt am Samstag den 19. Oktober war der Ausbildung des Böllern und der Umgang mit Vorderladerwaffen gewidmet.
Aus organisatorischen Gründen wurde der Beginn des Lehrgangs für das Wiederladen von Zentralfeuerpatronen am Sonntag um eine Stunde vorverlegt. Bis zur Mittagszeit wurde eingehend die gesamte Thematik sowie die innen ballistischen Vorgänge für diese Tätigkeit behandelt. Schwerpunktmäßig besprochen wurden insbesondere die Komponenten Hülsen, Anzündhütchen, Geschossen und Treibladungsmittel, die für das Laden bzw. Wiederladen gebraucht werden. Des weiteren war ein zentrales Thema die innen ballistischen Vorgänge beim Abfeuern einer Patrone, die einen sicheren Umgang bei der Ausübung dieser Arbeit gewährleisten. Der Grundsatz, dass jeder Wiederlader eigenverantwortlich handelt, wurde mehrfach betont. Viele gestellten Fragen der Zuhörer konnten in dieser Vorbereitung für die praktische Unterweisung zufriedenstellend beantwortet werden. Deutlich wahrgenommen wurden auch die umfangreichen Notizen, welche gemacht wurden; müssen die zukünftigen Wiederlader doch nach Abschluss der Ausbildungsmaßnahmen eine schriftliche Prüfung ablegen, in der ihr erlerntes Wissen hinterfragt wird. Entschieden wahrgenommen wurde auch, dass ein Fachkundelehrgang eine Vertiefung der Erkenntnisse im Verhalten mit dem Umgang mit Schusswaffen ist und eine sinnvolle Ergänzung zu dem bereits durch einen Sachkundelehrgang erworbenes Wissen und Handeln ist.
Auch während der Mittagspause, so konnte man feststellen fand ein reger Gedankenaustausch statt. Beim zweiten Teil der Ausbildung begab man sich in die Kellerräume wo bereits an mehreren Tischen die notwendigen Pressen und Bearbeitungsgeräte aufgebaut und die Messwerkzeug breit lagen. Die beiden Mentoren Mathias Zäpfel (siehe Bilder) und Günter Graf demonstrierten den Vorgang des Wiederladens von Zentralfeuerpatronen vom Beginn der Bearbeitung der gebrauchten Hülse bis zu Fertigstellung der Patrone. Die einzelnen Arbeitsgänge wurden präzise vorgeführt und zu den verwendeten Werkzeugen praktische Kniffe vermittelt. Selbst die richtige Sitzposition um die Ladepresse funktional zu betätigen war für die meisten Probanden neu. Besonders viel Geduld war notwendig beim Abwiegen der festgelegten Pulverladung. Auch die Handhabung mit dem Pulverfüllgerät und dem Feindosierer waren für manche Prüflinge ungewohnt und manches Pulverkörnchen viel auf den Tisch und nicht in die Waagschale. Nur die Übung macht den Meister betonte Mentor Günter Graf und nach dem Wiederladen, so sein Appell von mehreren hundert Patronen besitzt man die erwünschte Routine. Zum Schluss, wurden die gefertigten Patronen in den Kalibern, 6,5x 55mm SE und .357 Magnum inspiziert und für gut befunden. Bemerkenswert war auch, dass bei der großen Zahl der Prüflinge sehr diszipliniert und mit großer Sorgfalt gearbeitet wurde. Allen konnte somit eine positive Herstellung der beiden Patronen bestätigt werden.
Im Anschluss danach galt es noch die geforderten Fragen schriftlich zu beantworten und somit war der Tag nach mehr als neun Stunden Anwesenheit beendet.
An zwei weiteren Tagen, dem 24. und 25. Oktober 2024, findet noch die rechtliche Unterweisung, die für die Ausstellung des Zeugnisses für die Erlangung einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz nötig ist, statt. Ist diese Hürde genommen, dann steht einem Gang zur Ordnungsbehörde nichts mehr im Wege.
Die Beschaffung der notwendigen Wiederladewerkzeuge, Einrichtungsgenstände und die Beschaffung der entsprechenden Komponenten ist der letzte Schritt und dann beginnt für die neuen Wiederlader die erste selbstständige und eigenverantwortliche Wiederladetätigkeit. Mein Tipp ist jedoch bei den ersten Versuchen einen erfahrenen Wiederlader zur Seite zu haben, welcher noch mit Rat und Tat zur Seite steht. So vermeidet man Fehler, die unter Umständen sonst teuer bezahlt werden müssen. Sicherheit geht vor, ein Grundsatz, den man nie vergessen sollte. Auch, so wurde hingewiesen, ist jeder Wiederlader verpflichtet sich fortlaufend fortzubilden, denn sowohl im Bereich der Technik und Materialien gibt es fortlaufend Änderungen und das auch bei den gesetzliche Verpflichtungen.
Zum Zeitpunkt wo dieser Artikel geschrieben wurde stand leider noch nicht das Endergebnis der schriftlichen Prüfungen fest, weshalb ich einmal davon ausgehe, Alle aus dieser großen Gruppe könnten bestanden haben.
Dem Lehrgangsteam Hans-Josef Lakatos, Mathias Zäpfel und Günter Graf ein Dankeschön für ihren unermüdlichen Einsatz. Sie sind nun schon seit geraumer Zeit im Einsatz und haben die bewährte Gepflogenheit der Fachkundeausbildung, welche der Verband seit Jahrzehnten vorbildlich praktiziert.
Anmerkungen für zukünftige Interessenten dieser Lehrgänge:
Hier noch der Hinweis für Lehrgänge im Jahr 2025, bei welchen jedoch noch nicht die Austragungsorte und Daten feststehen.
Kombinationslehrgänge, Böller-, Vorderlader-und Wiederladekurse des Badischen Sportschützenverbandes finden in an drei Tagen statt.
Eingeplant ist der Samstag, an dem das Wissen um das Vorderladeschießen und Böllern gelehrt wird, der Sonntag ist dem Wiederladen von Zentralfeuerpatronen vorbehalten.
Nach den theoretischen Unterweisungen muss der Teilnehmer für jeden belegten Lehrgang eine schriftliche und praktische Prüfung ablegen. Am Montag nach diesem Wochenende findet die rechtliche Unterweisung statt, bei welcher sämtliche Lehrgangsteilnehmer anwesend sein müssen. Nach Prüfungsende erfolgt dann die Zeugnisausgabe. Jeder Teilnehmer kann dann in den darauffolgenden Tagen seine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz bei der zuständigen Behörde beantragen.
(Änderungen vorbehalten)
Lehrgangsorte werden unter www.bsvleimen.de rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Bewirtung an den Veranstaltungsorten besteht in der Regel oder wird vorgenommen.
Nach der detaillierten schriftlichen Anmeldung für diese Kurse müssen unbedingt die Kursgebühren bis zu dem angegeben ausgeschriebenen Termin entrichtet worden sein und auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Verband vorliegen.
Von kurz entschlossenen Teilnehmern muss deren Teilnehmergebühr bis Freitagvormittag vor Lehrgangsbeginn einbezahlt sein. Der Einzahlungsbeleg ist vorzulegen. Deren Lehrgangsunterlagen können natürlich erst bei Lehrgangsbeginn ausgehändigt werden.
Verantwortlicher im Badischen Sportschützenverband und Lehrgangsleiter ist Landesschulungsleiter
Hans-Josef Lakatos.
Anmeldung:
BSV Badischer Sportschützenverband 1862 e.V.
Badener Platz 2
69181 Leimen
Tel. 0 62 24 – 14 70-0, Fax 0 62 24 – 14 70-20 ,
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
, Internet: www.bsvleimen.de
Erster Kombinationslehrgang im Jahr 2024
Im Lehrplan des Badischen Sportschützenverband sind in diesem Jahr zwei Kombinationslehrgänge ausgeschrieben. Der erste Lehrgang wurde am 16. März begonnen und endete am 22. März. Am ersten Veranstaltungstag ist der Schwerpunkt dem Böllern und dem Umgang mit Vorderladerwaffen gewidmet. Hier wurden alle Kenntnisse mit diesen Sportgeräten sowohl in technischer und auch in rechtlicher Hinsicht eingehend vermittelt. Der zweite Tag ist, wie gewöhnlich, dem Wiederladen von Zentralfeuerpatronen vorbehalten. Er ist somit der Schwerpunkt dieses staatlich anerkannten Lehrgangs. Am Vormittag des 17.März waren die Stühle des Lehrsaales im 1. Obergeschoss des Landesverbands in Leimen mit der überwiegend größten Teilnehmeranzahl belegt. Unter der Regie von Landesschulungsleiter Hans-Josef Lakatos wurde dieser Lehrgangstag durchgeführt. Mit von der Partie waren wie immer die Mitarbeiter Mathias Zäpfel und Günter Graf. Am Vormittag wurden die zahlreichen Bereiche der Wiederladetätigkeit erörtert, zusätzlich auch durch Bildmaterial verständlich aufgezeigt und die von den Teilnehmern gestellten Fragen beantwortet. Nach dem Mittagessen wurde der Lehrgang im Untergeschoss der Geschäftsstelle des BSV fortgesetzt. Zuvor hatte Mathias Zäpfel bereits die benötigten Geräte auf den Tischen aufgebaut. An diesem Nachmittag war von den Lehrgangsteilnehmer gefordert, eine Patrone im Kaliber 6,5x55 mm Schwedisch Mauser und eine Patrone .357 Magnum zuladen. Die Handhabung der Geräte wurde von den beiden Mentoren Mathias Zäpfel und Günter Graf nicht nur umfassend demonstriert, sondern auch spezielle Umgangsformen mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen gezeigt. Aller Anfang ist schwer und erst, nachdem man eine größere Anzahl an Patronen wieder geladen hat, besitzt man die nötigen Erfahrungen; so die Kommentare von M. Zäpfel und G. Graf. In den früheren Zeiten der Fachkundeausbildung, so konnte festgestellt werden, war der Umgang der Probanden mit den gebräuchlichen Werkzeugen vertrauter. Heute nehmen jedoch mehr Personen an diesen Lehrgängen teil, die nicht aus dem gewerblichen, sondern aus dem Office kommen. Alle Teilnehmer hatten jedoch erfolgreich diesen Teil der praktischen Unterweisung absolviert und die anschließend erfolgten Beschlusserprobungen auf dem Schießstand haben das auch bestätigt. Ein Wermutstropfen bei diesem Lehrgang war jedoch, dass bei einigen Teilnehmer die theoretischen Kenntnisse in den schriftlichen Prüfungen, die der Verband durchführen muss, unzureichend waren. Hierzu ist zu bemerken, dass dieser staatlich anerkannte Lehrgang, salopp ausgedrückt, nicht so im Vorübergehen bewältigt werden kann. Eine theoretische Vorbereitung im Selbststudium vor dem Lehrgang ist daher sehr vorteilhaft und trägt zu einem besseren Verständnis bei der Erörterung der Materie Böllern, Wiederladen und den Umgang mit Vorderladerwaffen bei. Sämtliches Wissen zum Erlangen des entsprechenden Zeugnisses, besonders die Beantwortung der Prüfungsfragen und auch der praktischen Erforderlichkeiten, werden auch ergiebig im Netz dargestellt oder können den angebotenen Sachbüchern oder Broschüren entnommen werden. Sinnvoll wäre auch, dass erfahrene Schützen aus den Vereinen der Teilnehmer, die ihre Patronen selbst laden, den zukünftigen Wiederladern mit Hinweisen und Ratschlägen vor dem Lehrgang und auch danach zur Seite stehen. Ebenso können vor dem selbständigen Wiederladen auftretende Fragen an die Landes Schulleitung gerichtet, die dann von sachkundigen Mitarbeiter beantwortet werden. Zum Zeitpunkt wo dieser Artikel geschrieben wurde stand das endgültige Ergebnis leider noch nicht fest. Es ist jedoch anzunehmen, dass alle Teilnehmer die noch ausstehenden Prüfungen bestehen werden und danach mit dem begehrten Fachkundezeugnis zur ihrer Ordnungsbehörde gehen und eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen können. Und bitte, ihr zukünftigen Wiederlader, Böller und Vorderladeschützen nicht vergessen: „Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich“!
Anbei noch der geplante Termin in 2024. Die Sicherheitsprüfungstage wurde durch RP-Tübingen bereits zugesagt.
15.-25.10.2024 (WL,VL,Bö)
Kombinationslehrgänge, Böller-, Vorderlader-und Wiederladekurse des Badischen Sportschützenverbandes finden in an drei Tagen statt. Eingeplant ist der Samstag, an dem das Wissen um das Vorderladeschießen und Böllern gelehrt wird, der Sonntag ist dem Wiederladen von Zentralfeuerpatronen vorbehalten. Nach den theoretischen Unterweisungen muss der Teilnehmer für jeden belegten Lehrgang eine schriftliche und praktische Prüfung ablegen. Am Montag nach diesem Wochenende findet die rechtliche Unterweisung statt, bei welcher sämtliche Lehrgangsteilnehmer anwesend sein müssen. Nach Prüfungsende erfolgt dann die Zeugnisausgabe. Jeder Teilnehmer kann dann in den darauffolgenden Tagen seine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz bei der zuständigen Behörde beantragen.
(Änderungen vorbehalten)
Lehrgangsorte werden unter www.bsvleimen.de rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Bewirtung an den Veranstaltungsorten besteht in der Regel oder wird vorgenommen. Nach der detaillierten schriftlichen Anmeldung für diese Kurse müssen unbedingt die Kursgebühren bis zu dem angegeben ausgeschriebenen Termin entrichtet worden sein und auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Verband vorliegen.
Von kurz entschlossenen Teilnehmern muss deren Teilnehmergebühr bis Freitagvormittag vor Lehrgangsbeginn einbezahlt sein. Der Einzahlungsbeleg ist vorzulegen. Deren Lehrgangsunterlagen können natürlich erst bei Lehrgangsbeginn ausgehändigt werden.
Verantwortlicher im Badischen Sportschützenverband und Lehrgangsleiter ist Landesschulungsleiter
Hans-Josef Lakatos.
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Günter Graf
Presse, Vorderlader-, Böller-, Wiederlader - Lehrgangswesen
Dritter Kombilehrgang des Badischen Sportschützen Verbands 2023
Die theoretische Ausbildung dieses Lehrgangs in der Zeit vom 21. bis 27. Oktober 2023 fand, wie bereits die ersten zwei Lehrgänge in diesem Jahr, wieder in den Räumen der Geschäftsstelle des Verbands statt. Die praktische Prüfung, bei welcher das Böllern und Schießen mit Vorderladerwaffen demonstriert werden musste, wurde auf der Schießstandanlage des Schützenvereins Oftersheim vorgenommen. Schwerpunkt des Lehrgangs war wie immer die Unterweisung über das Wiederladen von Zentralfeuerpatronen am Sonntag den 2. Oktober. Begonnen wurde wie gewöhnlich um 09:00 Uhr, denn die Teilnehmer kamen wie immer aus dem gesamten Bereich des Verbands und sogar aus einem Nachbarverband. Teilnehmer waren Sportschützen und auch Jäger, die eine Fachkundeausbildung für diese Tätigkeit des Wiederladen von Zentralfeuerpatronen benötigen. Bis zur Mittagszeit wurden die erforderlichen Kenntnisse des „Reloading“ (international bekannter Begriff) vom Lehrgangsleiter Hans-Josef Lakatos und seinen Mitarbeitern Mathias Zäpfel und Günter Graf vermittelt. Schwerpunkte waren das Wissen über die Komponenten Patronenhülsen, Treibladungsmittel, Anzündhütchen und Projektile sowie der Umgang mit diesen Mitteln. Bei den zahlreich gestellten Fragen der 11 Teilnehmer ergab sich deshalb in diesem Zeitraum ein fruchtbarer Dialog. Der Anspruch, dass jeder Wiederlader eigenverantwortlich handelt, wurde von den Referenten deutlich hervorgehoben, wenn die zukünftigen Wiederlader ihre praktische Arbeit mit den unterschiedlichen Geräten und Werkzeugen vornehmen. Deutlich wurde besonders darauf hingewiesen, dass vor jeglicher praktischen Ausführung ein theoretisches Studium der Ladedaten der Pulverhersteller oder Geschossfabriken unerlässlich ist. Von nicht gesicherte Ladedaten oder unbekannter Herkunft sollte Abstand genommen werden, das waren eindringliche Hinweise der Unterrichtenden. Als letzte Entscheidung über die gesicherten ballistischen Daten der selbst geladenen Patronen, so wurde weiter betont, ergibt erforderlichenfalls eine Überprüfung durch ein Beschussamt oder eine andere für die Durchführung einer Beschussprüfung berechtigte Institution (DEVA). Deren Mitarbeiter erstellen ein Messprotokoll über die erzielte Geschwindigkeit (Vo) und den ermittelten Gasdruck und vermerken ob die Patronen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nach dem Mittagsimbiss hatte sich die Gruppe mit den Mentoren in einen Raum im Kellergeschoss begeben, in dem die praktische Ausbildung bereits wie in den vorausgegangenen Lehrgängen durchgeführt wurde. Eine Flaschenhalspatrone im Kaliber 6,5x55 SE und eine zylindrische Patrone im Kaliber .357 Magnum zu laden war die Aufgabe eines jeden Teilnehmer. Jeder einzelne Arbeitsgang, der erforderlich ist um eine ladefähige Hülse zu haben, wurde zunächst demonstriert und musste dann von den Probanden nachvollzogen werden. Wie die beiden Fotos zeigen hatte das sehr gut geklappt und das Prüfungsergebnis war durchaus positiv. Insgesamt waren es über zwei Stunden, in denen die Schwerpunkte und die entsprechenden Fertigungsmethoden am Arbeitstisch des Wiederladers gezeigt und erläutert wurden. Beendet an diesem Nachmittag wurde die Abfrage durch einen Prüfungsbogen über die gesamte gelehrte Materie. Der Lehrgang wurde am 27.10 2023 erneut in den Unterrichtsräumen der Geschäftsstelle fortgesetzt. Herr Schäfer vom Regierungspräsidium Tübingen belehrte in einem umfassenden Referat die anwesenden und zukünftigen Inhaber einer Sprengstofferlaubnis über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Nach erfolgter und bestandener Prüfung konnten die Zeugnisse durch den Lehrgangsleiter an die Teilnehmer ausgehändigt werden. Alle haben den Lehrgang erfolgreich absolviert.
Großer Dank dem Lehrgangsteam Hans-Josef Lakatos, Mathias Zäpfel und Günter Graf für ihr Engagement. Mit ihrem Sachverstand und auch mit Humor haben sie diese Fachkundeausbildung, welche der Verband seit Jahrzehnten vorbildlich betreibt, doziert.
Zum Schluss hier noch der Hinweis für Lehrgänge im Jahr 2024, bei welchen jedoch noch nicht die Austragungsorte und Termine feststehen. Kombinationslehrgänge, Böller-, Vorderlader - und Wiederladekurse des Badischen Sportschützenverbandes finden in immer an drei Tagen statt. Eingeplant ist der Samstag, an dem das Wissen um das Vorderladeschießen und Böllern gelehrt wird, der Sonntag ist dem Wiederladen von Zentralfeuerpatronen vorbehalten. Nach den theoretischen Unterweisungen muss der Teilnehmer für jeden belegten Lehrgang eine schriftliche und praktische Prüfung ablegen. An einem weiteren Tag nach diesem Wochenende findet die rechtliche Unterweisung statt, bei welcher sämtliche Lehrgangsteilnehmer anwesend sein müssen. Nach Prüfungsende erfolgt dann die Zeugnisausgabe. Jeder Teilnehmer kann dann in den darauffolgenden Tagen seine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz bei der zuständigen Behörde beantragen.
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Lehrgangsorte werden unter www.bsvleimen.de rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Bewirtung an den Veranstaltungsorten besteht in der Regel oder wird vorgenommen. Nach der detaillierten schriftlichen Anmeldung für diese Kurse müssen unbedingt die Kursgebühren bis zu dem angegeben ausgeschriebenen Termin entrichtet worden sein und auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Verband vorliegen. Von kurz entschlossenen Teilnehmern muss deren Teilnehmergebühr bis Freitagvormittag vor Lehrgangsbeginn einbezahlt sein. Der Einzahlungsbeleg ist vorzulegen. Deren Lehrgangsunterlagen können natürlich erst bei Lehrgangsbeginn ausgehändigt werden. Verantwortlicher im Badischen Sportschützenverband und Lehrgangsleiter ist Landesschulungsleiter Hans-Josef Lakatos.
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Günter Graf
Presse, Vorderlader-, Böller-, Wiederlader - Lehrgangswesen
14. Kombi-Lehrgang 2023 des Badischen Sportschützen Verband unter neuer Leitung!
Im Jahr 2016 hatte, nochmals zur Erinnerung, Hans-Josef Lakatos die Nachfolge von Wolfgang Goldschmidt nach dessen Tod als Lehrgangsleiter der Kombi-Lehrgänge übernommen. Übergangsweise hatte Herr Schillinger aus Bayern bei zwei Lehrgängen im Jahr 2016 mitgewirkt. Fortgesetzt jedoch haben sich Mathias Zäpfel von der Schützenvereinigung Eppelheim und Günter Graf vom Schützenclub Wolfartsweier in das Ressort des Landesschulungsleiter eingebracht und bildeten seit dieser Zeit gemeinsam ein Schulungsteam, welches in den zurückliegenden Jahren erfolgreich vierzehn Lehrgänge absolvierte. Es wurden in der Folge die spärlich vorhandenen Gerätschaften komplettiert und neue digitale Lehrmethoden kreiert. Bekanntes Bildmaterial hat Hans-Josef Laktos zur besseren Demonstration gesammelt und für die theoretischen Unterweisung an der Lichtbildwand aufbereitet. Das war dringend notwendig, um den Teilnehmern das Wissen um die komplexe Materie des Wiederladen zusätzlich auch bildlich zu erklären. Ihr persönliches Wiederladeequipment stellen die beiden Mitstreiter Zäpfel und Graf auch heute noch bei der technischen Unterweisung zur Verfügung. Alle Probanden bekommen zusätzlich vor Lehrgangsbeginn ein Broschüre, in der die Materie in kurzen Zügen erläutert wird.
Es wurde viel getan, die Lehrgänge sind deshalb nach wie vor gut besucht und die Beurteilung der Teilnehmer ist durchgehend positiv. Da die Lehrgänge bis dato immer an unterschiedlichen Orten im Verbandsgebiet stattgefunden haben, war es organisatorisch für den Landesschulungsleiter nicht immer ganz einfach und mit viel Mühe verbunden, sie optimal zu organisieren. Die letzten Lehrgänge fanden nun in den Räumen des Verbandes in Leimen statt, was sich als sehr vorteilhaft erwiesen hat. Der Verband verfügte in seinem Haus über geeignete Räume, in denen sowohl Theorie und Praxis des Wiederladen bestens gelehrt werden können. Für das praktische Böllern und Schießen mit Vorderladerwaffen hat man jetzt eine Schießstätte in der Nähe von Leimen zur Verfügung gestellt bekommen, was sich ebenso als vorteilhaft erweist. Beim letzten Lehrgang, am Ende der Ferienzeit, war die Zahl der Besucher überschaubar. Am Sonntag den 10.9.2023 waren es elf Schützen, die das Wissen des Wiederladen erlernen wollten.
In den Morgenstunden wurde über die zum Wiederladen von Zentralfeuerpatronen benötigten Komponenten wie Hülsen, Treibladungsmittel (Pulver), Anzündhütchen und Geschosse referiert. Eindringlich diskutierte man über die Fertigungsmethoden, die bei der Ausübung des Wiederladen, den jeder Wiederlader handelt ja eigenverantwortlich, von erheblicher Bedeutung sind. Bis zur Mittagszeit wurden alle gestellten Fragen ausführlich behandelt und dann legte man eine Mittagspause in der benachbarten Gaststätte des Tennis Club Blau-Weiß ein. Mathias Zäpfel hatte zuvor, parallel zum theoretischen Lehrbereich, im benachbarten Raum an den Tischen sämtliche Gerätschaften aufgebaut, die zur Fertigung der bekannten Revolverpatrone .357 Magnum und der Langwaffenpatrone 6,5x55mm Schwedisch Mauser notwendig sind.
Umfangreich waren auch die folgenden Unterweisungen an den notwendigen Gerätschaften (Pressen, Matrizen etc.), um Fehler bei der Patronenfertigung auszuschließen. Da genügend Zeit gegeben war, konnten die Probanden mehrmals ihr Können beweisen. Beanstandungen ergaben sich bei Überprüfung nicht, deshalb ist auch davon auszugehen, dass sie zukünftig diese Tätigkeit gewissenhaft ausüben. Eine schriftliche Überprüfung ihrer Kenntnisse hat diesen Tag abgerundet. Auch der Tag zuvor, dort wurde der Umgang mit den verschiedenen Böllern und die Handhabung der Vorderladerwaffen behandelt, verlief positiv. Nach einer Belehrung über die Rechtsmaterie und einer von Erfolg gekrönten Abschlussprüfung am 15. September dürften wohl alle zukünftigen Wiederlader, Böller- und Vorderladewaffenschützen das begehrte Prüfungszeugnis zur Erlangung einer Sprengstofferlaubnis nach § 27 dieses Gesetzes erhalten. Bedauerlicherweise, das war nach meiner Erinnerung noch nie der Fall, hatte ein Teilnehmer den Lehrgang nach dem ersten Tag abgebrochen. Ihm waren die gesetzlichen Rahmenbedingungen in ihrem vollem Umgang nicht bekannt und für ihn persönlich deshalb inakzeptabel.
Den zukünftigen Wiederladern, Böller- und Vorderladewaffenschützen wünsche ich einen guten und sicheren Start bei ihrem verantwortungsvollen Handeln. Bevor es jedoch Probleme beim Wiederladen der Patronen geben könnte, ist ein Rückfrage bei einem erfahrenen Wiederlader und Schützen immer ratsam. Auch ist eine permanente Weiterbildung, denn, „Wissen ist Macht - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“, immer nötig.
Die Termine und die näheren Auskünfte für die kommenden Lehrgänge in diesem und nächsten Jahr können der Homepage die BSV entnommen werden. Um eine rechtzeitige Anmeldung beim Lehrgangsleiter Hans-Josef Lakatos oder der Geschäftsstelle des BSV Leimen wird gebeten. Ebenso sollten die Kursteilnehmer die für den Lehrgang erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung frühzeitig bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragen und sie dem BSV mit der Anmeldung zusenden. Außerdem sollten sie sich in der kommenden Zeit mit der entsprechenden Lektüre ( Wiederladen-Vorbereitung und Praxis 6. Auflage der DEVA oder ähnliche Bücher ) befassen. Das ist sehr hilfreich und trägt im Vorfeld zum besseren Verständnis der umfangreichen Thematik bei.
Günter Graf
Presse, Wiederlader-, Vorderlader-, Böller-Lehrgangswesen
Dritter und letzter Kombinationslehrgang im Jahr 2022
In diesem Jahr hat der Badische Sportschützen Verband drei Kombinationslehrgänge veranstaltet. Es haben somit mehr als 70 Personen das begehrte Fachkundezeugnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erhalten. Nach vorliegenden Erkenntnisse kamen die Lehrgangsteilnehmer nicht nur aus dem Bereich des og. erwähnten Verbandes sondern auch aus benachbarten Verbänden des DSB im süddeutschen Raum.
Lehrgangsorte waren die Schützenvereine in Eschelbach, Forst und Schwetzingen. Die Termine waren so gewählt, ein Lehrgang fand im ersten Quartal und zwei Lehrgänge im dritten und vierten Quartal statt. Man darf weiter positiv feststellen, dass die gastgebenden Vereine immer mit ihrem erforderlichen Equipment den Verband unterstützt haben.
Beim letzten Lehrgang im Schützenhaus Schwetzingen musste aus technischen Gründen, welche dort unvermittelt aufgetreten sind und nicht zeitnah behoben werden konnten, die theoretischen Unterweisungen in die Geschäftsstelle des Verbandes verlegt werden.
Der Lehrgangsleiter Hans-Josef Lakatos hatte jedoch diesen Umstand sehr gut gemeistert und die Teilnehmer waren von der Ausstattung der Geschäftsstelle und der Schulungsräumen, die sie wahrscheinlich noch nie gesehen hatten, angetan.
Wie immer fand am Samstag, den 12. 11.2022, die Unterweisung für die Vorderlader- und Böllerschützen statt. Diesen Themenkomplex haben wie gewohnt vom Lehrgangsteam unterrichtet. Die praktische Unterweisung wurde dann beim Schützenverein in Schwetzingen ausgeführt.
Am darauffolgenden Sonntag, den 13.11.2022, ging der Lehrgang weiter und wie immer ging es um das Wiederladen von Zentralfeuerpatronen. Über die verschiedenen Patronenhülsen, Pulversorten und deren Einteilung in progressive und offensive Treibmittel, die zur Verwendung kommenden Anzündhütchen sowie die im Bereich des Wiederladens benützten Geschosse wurde umfangreich referiert. An den vielen Fragestellungen der Anwärter konnte man registrieren, dass sie zukünftig ihre Tätigkeit mit großer Sorgfalt betreiben möchten. Im Bereich der inneren Ballistik, dieser Komplex wirft immer großes Nachfragen auf, wurden die Vorgänge zusätzlich wie auch die verschiedenen Abläufe des Wiederladens, durch einen Power Point Präsentation unterstützt. Ebenso wurde Anschauungsmaterial herumgereicht, welches negative Folgen bei nicht sachgerechter Bearbeitung auftreten können. Somit wurde auch eindringlich betont, dass jeder Wiederlader eigenverantwortlich bei der Herstellung seiner Munition handelt und erforderlichenfalls dafür haftet. Vor dem Mittagessen wurde das erworbene Wissen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, schriftlich abgefragt.
Der Nachmittag steht immer im Zeichen der praktischen Handhabung des Wiederladens sowie der fachgerechte Umgang mit den notwendigen Werkzeugen. Im Unterrichtsraum im Kellergeschoss hatten die Mitarbeiter des Lehrgangsteams Pressen, Füllgeräten, Matrizen, Waagen, Messwerkzeuge und weitere Geräte aufgebaut. Von den Lehrgangsteilnehmer war das Wiederladen einer .357 Magnum und einer Patrone Kaliber 6,5x55 mm SM gefordert. Jeder Anfang ist schwer, das darf nicht unerwähnt bleiben und es geht bei der Fertigung auch einmal etwas daneben. Da noch kein Meister vom Himmel gefallen ist, erfordert das Wiederladen viel Übung und Sorgfalt bis man eine bestimmte Perfektion erreicht hat. Sicherheit hat jedoch stets oberste Priorität. Ein bekannte Autor, der diese Tätigkeit betreibt hat einmal sehr deutlich gesagt, der Wiederladen kann an Allem sparen, nur nicht an der Zeit. Kurz vor 17:00 Uhr war der praktische Teil diese Tages zu Ende und die gefertigten Patronen wurde begutachtet und bewertet. Beanstandungen gab es nicht. Bei einer kleinen Nachbesprechung wurden restliche Fragen geklärt und nochmals über den weiteren Fortgang des Lehrgangs am 18.11. 2022 gesprochen.
Die Fortsetzung des Lehrgangs, das war der dritte Tag der Unterrichtung, fand am 18.11.22 wiederum in den Unterrichtsräumen der Geschäftsstelle statt. Es erschien vom Regierungspräsidium Tübingen Herr Dietmar Schäfer und belehrte in einem umfassenden Referat die anwesenden und zukünftigen Inhaber einer Sprengstofferlaubnis über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Nach erfolgter schriftlicher Prüfung konnten die Zeugnisse durch den Lehrgangsleiter Hans-Josef Lakatos an 23 Teilnehmer ausgehändigt werden, einer Teilnehmer muss leider wiederholen.
Im Rückblick betrachtet war es für alle Beteiligte ein Lehrgang mit einigen nicht erwartenden Hindernissen, welche im Endeffekt jedoch gut überwunden wurden.
Dem Lehrgangsteam Hans-Josef Lakatos, Mathias Zäpfel und Günter Graf ein Dankeschön für ihren unermüdlichen Einsatz. Sie sind nun schon seit sechs Jahren im Einsatz und haben die bewährte Tradition der Fachkundeausbildung, welche der Verband seit Jahrzehnten vorbildlich betreibt, fortgeführt.
Zum Schluss hier noch der Hinweis für Lehrgänge im Jahr 2023, bei welchen jedoch noch nicht die Austragungsorte feststehen.
Anbei die geplanten Termine in 2023. Die Sicherheitsprüfungstage wurde durch RP-Tübingen bereits zugesagt.
10.-13.02.2023 (WL,VL,Bö)
17.-18.09.2023 (WL) oder 16. plus 18.9.2023
27.-30.10.2023 (WL,VL,Bö)
Kombinationslehrgänge, Böller-, Vorderlader-und Wiederladekurse des Badischen Sportschützenverbandes finden in an drei Tagen statt.
Eingeplant ist der Samstag, an dem das Wissen um das Vorderladeschießen und Böllern gelehrt wird, der Sonntag ist dem Wiederladen von Zentralfeuerpatronen vorbehalten.
Nach den theoretischen Unterweisungen muss der Teilnehmer für jeden belegten Lehrgang eine schriftliche und praktische Prüfung ablegen. Am Montag nach diesem Wochenende findet die rechtliche Unterweisung statt, bei welcher sämtliche Lehrgangsteilnehmer anwesend sein müssen. Nach Prüfungsende erfolgt dann die Zeugnisausgabe. Jeder Teilnehmer kann dann in den darauffolgenden Tagen seine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz bei der zuständigen Behörde beantragen.
(Änderungen vorbehalten)
Lehrgangsorte werden unter www.bsvleimen.de rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Bewirtung an den Veranstaltungsorten besteht in der Regel oder wird vorgenommen.
Nach der detaillierten schriftlichen Anmeldung für diese Kurse müssen unbedingt die Kursgebühren bis zu dem angegeben ausgeschriebenen Termin entrichtet worden sein und auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Verband vorliegen.
Von kurz entschlossenen Teilnehmern muss deren Teilnehmergebühr bis Freitagvormittag vor Lehrgangsbeginn einbezahlt sein. Der Einzahlungsbeleg ist vorzulegen. Deren Lehrgangsunterlagen können natürlich erst bei Lehrgangsbeginn ausgehändigt werden.
Verantwortlicher im Badischen Sportschützenverband und Lehrgangsleiter ist Landesschulungsleiter
Hans-Josef Lakatos.
Anmeldung:
BSV Badischer Sportschützenverband 1862 e.V.
Badener Platz 2
69181 Leimen
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Günter Graf
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Zweiter Kombinationslehrgang im Jahr 2022 in Forst
Seit mehreren Jahren veranstaltet der Badische Sportschützenverband seinen zweiten Lehrgang im Areal des Kleinkaliber Schützenvereins in Forst. In diesem Jahr fand er in der Zeit zwischen dem 24. und 29. September statt. Angemeldet hatten sich vierundzwanzig Personen. Für das fachkundige Erlernen des Böllerns hatten sich sechs, für den Umgang mit Vorderladewaffen acht Teilnehmer entschieden. Der größte Teil, das waren neunzehn Schützen, wollten die Fachkunde für das Wiederladen von Zentralfeuerpatronen erwerben.
Am Samstagmorgen um 09:00 Uhr begann der erste Teil des Lehrgangs. In den Vormittagsstunden wurde das theoretische Fachwissen vermittelt und nach dem Mittagstisch die praktische Handhabung des Böllerns und das Schießen mit Vorderladewaffen vollzogen. Jeder Absolvent musste dabei akzentuiert seine technischen und sicherheitsrelevanten Fähigkeiten unter Beweis stellen. Der Abschluss bildete eine schriftliche Prüfung des Erlernten.
Der Sonntag ist ausschließlich dem Wiederladen von Zentralfeuerpatronen gewidmet. Er war in den letzten Jahren schon immer die zentrale Veranstaltung des gesamten Lehrgangs, weshalb auch hier die größte Teilnehmerzahl zu verzeichnen ist. Sie war zu Beginn dieser Fachkundelehrgänge, das war vor mehr als vierzig Jahren bedeutend größer, wurde jedoch in den letzten Jahren aus rechtlicher Sicht reduziert. Maßgebliche Gründe für die Teilnahme sind, um höhere Schussergebnisse zu erreichen möchten die Schützen ihre Munition individuell auf ihre Waffen abstimmen. Auch wirtschaftliche Erwägungen spielen zunehmend eine gewichtige Rolle. Im Dialog bei der theoretischen Unterweisung wurde deutlich geäußert, dass es bei der Beschaffung von Munition derzeit erhebliche Lieferengpässe geben würde. Das mag vielerlei Gründe haben, die weltwirtschaftliche Situation wird hier ausschlaggebend sein. Zukünftige Wiederlader können sich jedoch durch die Fertigung ihr eigenen Zentralfeuermunition den benötigten Vorrat für das Training und die Wettkämpfe zulegen. In den Vormittagsstunden dieses Tags wurde durch die beiden Mentoren Hans-Josef Lakatos und Günter Graf umfangreiches Wissen weitergegeben und viele Fragen, die gestellt, wurden hinreichend beantwortet.
Noch vor dem Mittagstisch gab es für die Lehrgangsteilnehmer die Gelegenheit eines Besuches einer kleinen Schau historischer Waffen im Jägerhaus in Forst. Dort waren Böller und Vorderlader Waffen (Nachbauten von Originalen) zu sehen, die im Besitz von Schützen des gastgebenden Schützenvereins sind und heute für Wettkämpfe mit Vorderladewaffen und zum Böllerschießen verwendet werden.
Nach der Stärkung am Mittag war die praktische Handhabung gefordert. Die einzelnen Gerätschaften wie Ladepresse, Zündhütchensetzer, Hülsentrimmer usw. waren aufgebaut und wurden funktional erklärt. Wie immer galt es Patronen in den Kalibern .357 Magnum und 6,5x55mm SW zuladen. Ökonomische Arbeitsabläufe wurde erklärt und demonstriert, auf die Optimierung beim Laden größerer Mengen von Patronen und auch auf die Fehler, die unterlaufen können, hingewiesen. Auch das de laborieren fehlerhafter Patronen war verschiedentlich durch eine falsche Bearbeitung erforderlich. Die gesamte Crew hatte sehr diszipliniert gearbeitet, weshalb man ihr ein Kompliment aussprechen muss. Kurz und bündig, Jeder hat die praktische Prüfung bestanden, zukünftige Meister wird es jedoch erst nach erfolgreichem Wiederladen von mehreren 1000 Patronen geben. Der Hinweis sich in den Anfängen der Wiederladetätigkeit mit einem langjährigen und erfahrenen Wiederlader zusammen zu tun, wurde hinreichend akzeptiert. Zum guten Schluss wurde noch ein schriftlicher Test vorgenommen, der beweisen sollte, dass man die gesamte Thematik des Wiederladens begriffen hat.
Am Montag wurde die rechtliche Unterweisung durch das Regierungspräsidium Tübingen durchgeführt. Diese Behörde in Baden-Württemberg ist landesweit für diesen staatlich anerkannten Lehrgang und Prüfung nach dem Sprengstoffgesetz zuständig.
Nach einem umfangreichen Referat und absolvierter schriftlicher Prüfung war festzustellen, Alle haben erfolgreich die notwendigen Prüfungen bestanden und dadurch das erwünscht Zeugnis erhalten.
Großes Lob von Herrn Schäfer über die hohe Qualität der schriftlichen Prüfungsergebnisse. Kein Teilnehmer hatte unter den geforderten 80 % richtiger Antworten gelegen. Die Sicherheitsfragen wurden von Allen korrekt beantwortet. Geringe Fehler gab es nur bei der gesetzlich definierten Formulierung.
Zum Schluss großer Dank gebührt dem Landesschulungsleiter, der wie er erklärte, umfangreiche Tätigkeiten bei der Vorbereitung dieses Lehrgangs zu bewältigen hatte. Auch den beiden Mitarbeitern, Mathias Zäpfel, Günter Graf sowie Dietmar Schäfer vom Regierungspräsidium Tübingen, die Alle schon seit Jahren involviert sind, gebührt ein Lob und Dankeschön. Ohne sie wäre ein solcher Lehrgang nicht möglich. Auch Georg Schneider, Oberschützenmeister des gastgebenden Vereins, sei gedankt für die Zurverfügungstellung seines Schützenareals und der Bewirtung durch den Gastronomen der Vereinsgaststätte.
Allen Absolventen dieses Lehrgangs wünsche ich nach Erhalt ihrer Erlaubnis durch ihre zuständige Behörde weiterhin gute Erfolge bei ihrer zukünftigen Tätigkeit und merkt Euch den bedeutsamen Grundsatz:
„Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich“!
Hier noch ein wichtiger Hinweis für Bewerber dieser Lehrgänge.
Lehrgänge des Badischen Sportschützenverbands
Kombinationslehrgänge, Böller-, Vorderlader-und Wiederladekurse des Badischen Sportschützenverbandes finden in an drei Tagen statt.
Eingeplant ist der Samstag, an dem das Wissen um das Vorderladeschießen und Böllern gelehrt wird, der Sonntag ist dem Wiederladen von Zentralfeuerpatronen vorbehalten.
Nach den theoretischen Unterweisungen muss der Teilnehmer für jeden belegten Lehrgang eine schriftliche und praktische Prüfung ablegen. Am Montag nach diesem Wochenende findet die rechtliche Unterweisung statt, bei welcher sämtliche Lehrgangsteilnehmer anwesend sein müssen. Nach Prüfungsende erfolgt dann die Zeugnisausgabe. Jeder Teilnehmer kann dann in den darauffolgenden Tagen seine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz bei der zuständigen Behörde beantragen.
(Änderungen vorbehalten)
Lehrgangsorte werden unter www.bsvleimen.de rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Bewirtung an den Veranstaltungsorten besteht in der Regel oder wird vorgenommen.
Nach der detaillierten schriftlichen Anmeldung für diese Kurse müssen unbedingt die Kursgebühren bis zu dem angegeben ausgeschriebenen Termin entrichtet worden sein und auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Verband vorliegen.
Von kurz entschlossenen Teilnehmern muss deren Teilnehmergebühr bis Freitagvormittag vor Lehrgangsbeginn einbezahlt sein. Der Einzahlungsbeleg ist vorzulegen. Deren Lehrgangsunterlagen können natürlich erst bei Lehrgangsbeginn ausgehändigt werden.
Verantwortlicher im Badischen Sportschützenverband und Lehrgangsleiter ist Landesschulungsleiter
Hans-Josef Lakatos.
Anmeldung:
BSV Badischer Sportschützenverband 1862 e.V.
Badener Platz 2
69181 Leimen
Tel. 0 62 24 – 14 70-0, Fax 0 62 24 – 14 70-20 ,
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
, Internet: www.bsvleimen.de
Es findet noch ein Lehrgang in der Zeit zw. Freitag, 11. November, 18:00 Uhr - Freitag, 18. November 2022, im Schützenhaus in 68723 Schwetzingen, Hockenheimer Landstraße statt.
Anmeldeschluss ist der Sonntag, 30. Oktober 2022, 23:59 Uhr.
(Ausschreibung unter www.bsvleimen.de Bildung))
Günter Graf
Berichte über zurückliegender Lehrgänge
Kombinationslehrgang „Vorderlader-Böller-Wiederladelehrgang“ in Eschelbach 2022
Der erste Lehrgang im Jahr 2022 fand dieses Mal in Eschelbach in der Zeit vom 9. bis 11. April ohne einschränkende Gesetzesauflagen statt.
Dieser Ort ist ein Dorf im Süden des Rhein-Neckar-Kreises in Baden-Württemberg, das seit 1972 zur Stadt Sinsheim gehört. Sein Schützenverein, der nach der römischen Mythologie die Göttin der Jagd benannt ist, hat in einem alten Steinbruch in der Hoffenheimer Straße 43 sein Domizil. Er hatte seine Räumlichkeiten und den Schießstand für diesen Lehrgang zur Verfügung gestellt und auch in diesen drei Tagen für eine zufriedenstellende logistische Betreuung und Bewirtung gesorgt.
Feststellen konnte man auch, dass die überwiegende Zahl der Kursteilnehmer im genannten Landkreis bzw. im Norden unseres Verbandes wohnhaft ist. Die Anfahrt nach Eschelbach war für sie problemlos, wenn man über die Bundesautobahn A 5 und A 6 oder auch durch den Kraichgau gefahren ist.
Am ersten Tag hatte der Kurs bis in die frühen Abendstunden gedauert wie mir der Landesschulungsleiter Hans-Josef Lakatos am darauffolgenden Tag berichtet hatte. Trotz einiger Schwierigkeiten stand am Ende des Tages ein positives Ergebnis. Die Anzahl der Teilnehmer lag an der zulässigen Obergrenze was den Rückschluss zulässt, dass diese Lehrgänge mittlerweile aus sehr viel Gründen von Schützen begehrt sind.
Die Kernveranstaltung dieses Lehrgangs findet wie immer am Sonntag statt und ist dem Wiederladen von Zentralfeuerpatronen gewidmet. Am Vormittag wurde das theoretische Wissen behandelt, das von den drei Referenten Hans-Josef Lakatos, Mathias Zäpfel und Günter Graf tiefgreifend in Wort und Bild vorgetragen wurde. Die von den Kursteilnehmer gestellten Fragen wurden präzise beantwortet, so, dass ein zufriedenstellender Dialog entstanden ist. Das verantwortungsvolle Bewusstsein, dass jeder Wiederlader bei der Fertigung seiner Munition eigenverantwortlich handelt, wurde mehrfach als Tenor dieses Vortrags herausgestellt.
Auch während der Mittagspause wurde in kleinen Gruppen diskutiert und danach die restlichen Punkte der inneren Ballistik im Plenum besprochen. Den zukünftigen Wiederladern wurde gleichermaßen aufgetragen, dass eine permanente Weiterbildung in diesem Fachgebiet einfach unerlässlich ist. Es ändern sich gesetzliche Anforderungen und technisches Wissen bei dieser Aufgabenstellung, die Jedem bekannt sein müssen, denn Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe. Wichtig war auch noch, dass sämtliche Ladetätigkeiten nach Fertigstellung der Munition genau protokolliert werden sollen. Durch die Protokollierung besitzt jeder Wiederlader eine Datenbank, auf die er im Bedarfsfall zurückgreifen kann.
Wie bereits bei den Lehrgängen zuvor wurde auch im praktischen Teil an diesem 10. April die Fertigung von Patronen in den Kalibern 6,5x55mm Schweden Mauser und .357 Magnum verlangt. Nach dem Rekalibieren der Revolverpatrone im letzten genannten Kaliber musste die Zündglocke gereinigt werden damit das neue Anzündhütchen eingepresst werden konnte. Die funktionale und geschickte Arbeitsweise war viele Aspiranten ungewohnt, wurde jedoch von beiden Referenten eindrucksvoll demonstriert. Auch die Befüllung der Hülsen war nicht einfach, denn die in den Ladedaten angegebene Pulvermenge, die dem Pulverfüllgerät entnommen wurde, musste zunächst ermittelt und auf der Waage überprüft werden. Diese erforderlichen Arbeitsgänge waren teilweise nicht so präzise bekannt, weshalb die zukünftigen Wiederlader aufmerksam der Ansprache der Referenten zuhörten. Dass man für das kraft schlüssige Setzen des Geschosses Feingefühl benötigt verdeutlichte Mathias Zäpfel, der diesen letzten Arbeitsgang beaufsichtigte. Eine letzte Überprüfung der angegebenen Gesamtlänge der Patrone mit dem Messschieber und die Rotationskontrolle auf einer glatten Oberfläche des Arbeitstisches beendeten die Fertigung. Alle haben zufriedenstellend diese Prüfung gemeistert.
Im zweiten Abschnitt wurde die Fertigung der beliebten Ordonanzpatrone 6,5x55mm Schweden Mauser gefordert. Jedem wurde eine bereits gereinigte Hülse gegeben, die er zunächst optische begutachten musste ob sie zum Wiederladen nach den Erfordernissen noch geeignet ist. Da sie vor der Rückverformung (Rekalibrierung) gefettet werde muss, waren zusätzlich einige Erklärungen nötig, warum hier große Sorgfalt erforderlich ist. Falsche Fette oder unzureichende Schmierung können zu irreparablen Beschädigung der Rekalibriermatritze führen. Dass beim nächsten Arbeitsgang der Außen- und Innenkalibrierung ein großer Kraftaufwand erforderlich ist war teilweise auch unbekannt. Da sich die Hülse durch diese Verformung gestreckt hatte musste sie getrimmt bzw. abgelängt und auf ihre zulässige Länge überprüft werden. Durch die Bearbeitung mit der Hülsenmundfräse sind Grate entstanden die dann am inneren und äußeren Hülsenmund entfernt werden mussten. Anschließend hatte man, wie bereits beim Wiederladen zuvor, die Zündglocke der Hülse gründlich gereinigt. Der nächste Schritt der Fertigung, das Einpressen der Anzündhütchen, war ja bereits bekannt. In die Hülse konnte nun die abgewogene Pulvermenge eingefüllt und das war eine Handlung, die viel Geduld erforderte. Süffisant erklärte Günter Graf, dass nur die vielfache Übung den Meister machen würde. Mit Gefühl das Projektils in die Hülse einsetzen, in die Setzmatritze einführen und die Ladepresse betätigen, das war der letzte mechanische Arbeitsgang zur Fertigung dieser Patrone. Eine Überprüfung der Gesamtlänge und die übliche Rotationskontrolle auf der Tischfläche rundeten die Munitionsfertigung ab.
Da die praktische Schulung in zwei Gruppen aufgeteilt worden war konnte die erste Gruppe ihre Ladungen kurz danach mit einer Kurz- und Langwaffe auf dem Schießstand ihre geladenen Patronen abfeuern. Die zweite Gruppe folgte ihr etwas später.
Wir Referenten durften nach mehrstündiger praktischer Ausbildung ein zufriedenstellendes Ergebnis feststellen. Auch das positive Ergebnis der theoretischen Prüfung hat der Landesschulungsleiter am Ende diese Tages im Gespräch deutlich herausgehoben.
Der Montag stand ganz im Zeichen der gesetzlichen Verpflichtungen, die der Wiederlader beachten und erfüllen muss. Der Schulungsleiter hatte vor dem Eintreffen der beiden Referenten des Regierungspräsidiums Tübingen, Herr Dietmar Schäfer und Herr Benedikt Fritz, noch eine Erklärungen abgegeben. Alle Teilnehmer machten sich zu den Erläuterungen ausführliche Notizen, die sie zukünftig bei ihrem Umgang mit Treibladungspulver verwenden können. Nach aufmerksamen Zuhören des mehrstündigen Referats von Herrn Schäfer wurde das theoretische Wissen in einer schriftlichen Prüfung abgefragt. Alle haben diesen Test bestanden und damit das gewünschte Fachkundezeugnis erhalten.
Zum Schluss möchte ich den Dank den Verantwortlichen dieses Lehrgangs, Landesschulungsleiter Hans-Josef Lakatos, seinen beiden Mitarbeitern Mathias Zäpfel und Günter Graf und den Rechtsreferenten Dietmar Schäfer und Benedikt Fritz vom RP Tübingen aussprechen. Sie haben wie immer mit großer Vor- und Nachbereitung dafür gesorgt, dass ein solcher Lehrgang möglich ist.
Im Jahr 2022 wird noch ein Lehrgang dieser Art stattfinden. Informationen über diesen und kommende Lehrgänge können über die Homepage des BSV erfahren werden.
Günter Graf
Presse, Vorderlader-, Böller-, Wiederlader - Lehrgangswesen