Dieser Lehrgang fand unter großer Teilnahme in der Zeit zwischen dem 18. und 19. Oktober statt.
Begonnen wurde mit der rechtlichen Unterrichtung am Freitagabend um 18:30 Uhr im Lehrsaal der Geschäftsstelle des BSV. Teilgenommen haben an dieser Abendveranstaltung nicht nur Schützen und Jäger aus dem Verbandsgebieten sondern auch aus anderen Bundesländern und Verbänden. Zu Beginn der Veranstaltung hatte der Landesschulungsleiter Hans-Josef Lakatos seine beiden Assistenten Günter Graf und Mathias Zäpfel vorgestellt. Fortgesetzt referierte er ausführlich über die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen, die zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erforderlich sind. Die Unterrichtung dauerte bis nach 21:00 Uhr und war eine umfassende Einführung in die gesetzlichen Vorschriften bei aufmerksamer Teilnahme der Anwesenden.
Am darauffolgenden Samstag wurde der Kombinationslehrgang fortgesetzt. Schwerpunkt war der Umgang mit den verschiedenen Hand- und Standböller sowie die regelkonforme Handhabung mit Vorderladewaffen. Diese Tätigkeiten wurden auf dem Schießstand des Sportschützenverein 1927 Plankstadt e.V. vorgenommen.
Der Schwerpunkt dieses Lehrgangs ist, wie schon seit Jahrzehnten, dem Wiederladen von Zentralfeuerpatronen gewidmet. Interessierten Schützen/innen und anderen Berechtigten soll nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes dadurch die Möglichkeit gegeben werden, ihre Zentralfeuerpatronen selbst zu fertigen. Dadurch hat dieser Personenkreis die Möglichkeit mit seinen Waffen seine Schießergebnisse in den verschiedenen Disziplinen zu verbessern und auch insgesamt kostengünstiger zu agieren. Für manche Disziplinen der verschiedenen Verbände ist diese Erlaubnis, Treibladungspulver zu erwerben, bindend. Der BSV ist nach meinem Wissen diesen Bedürfnissen nachgekommen und bietet diese Lehrgänge für seine Mitglieder an. Initiator dieser Lehrgänge, so ein kurzer geschichtlicher Rückblick, war Wolfgang Goldschmidt vom Schützenclub Wolfartsweier, der in führender Position bei der Fa. Geco (später Dynamit Nobel) in Karlsruhe-Wolfartsweier tätig war und über die erforderliche Kompetenz der Materie verfügte. Nach seinem Tod hat die Leitung dieser Lehrgänge der Landesschulungsleiter des BSV übernommen, zusätzlich zahlreiche technische Verbesserungen vorgenommen und zwei Mitarbeiter in einem gemeinsamen Arbeitsteam für die speziellen Fachbereich dieser Lehrgänge integriert.
Am Vormittag des darauf folgenden Sonntags referierten fortgesetzt Mathias Zäpfel und Günter Graf über die technischen Vorgänge des Wiederladens von Patronen. Dabei wurden die verschiedenen Komponenten für diesen Vorgang genaustens herausgestellt und auch die technischen Fertigungsmethoden erläutert. In dieser Zeit bis zur Mittagspause konnten zahlreiche Fragen der Teilnehmer beantwortet und auch weitere Schwierigkeiten, die beim Wiederladen auftreten können, bereinigt werden. Es wurde deutlich herausgestellt, dass diese Tätigkeit ein hohes Maß an Verantwortung erfordert und zahlreiche Messungen und Prüfungsverfahren immer zwingend erforderlich sind. Nach der Behandlung dieser theoretischen Vorbereitung des Wiederladens lautet der der abschließende wichtigste Grundsatz der Referenten: „Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!“
Am Ende der theoretischen Einweisung erschien auch der Präsident des BSV Helge Rönnau, stellte sich den Teilnehmern des Lehrgangs vor und würdigte in einem kurzen Statement die professionelle Arbeit des Landeschulungsteam des BSV in diesem Bereich. Kurz nach der Mittagspause haben die beiden unterrichtenden Referenten im Kellerraum des Anwesens die erforderlichen Arbeitsgeräte, Pressen, Fräsen, Anzündhütchensetzgeräte, Messschieber etc. aufgelegt. Es wurde von jeden zukünftigen Wiederlader eine Hülse des Kaliber .357 Magnum und 6,5x55mm SE zur Fertigung einer Patrone ausgegeben. Zuerst wurden die gereinigten Hülsen des Kaliber .357 Magnum auf ihre Eignung überprüft, mit der Presse rekalibriert, der Hülsenmund Innen und Außen bearbeitet und dann in einem weiteren Arbeitsgang das Anzündhütchen gesetzt. Mit einem Pulverfüllgerät wurde nach den Ladeangaben des Pulverhersteller die Pulvermenge zur Wägung in die Waagschale eingebracht. Danach erfolgte die Befüllung der Hülse und das Geschoss konnte kraftschlüssig gesetzt werden. Fertig war die Patrone. Mit einer Patronenlehre wurde sie von einem der beiden Mitarbeiter abschließend auf ihre Maßhaltigkeit geprüft. Alle Teilnehmer haben die Erfordernisse das sachgerechten Wiederladens zufriedenstellend erfüllt. Bei all diesen Stationen wurden den Auszubildenden auch eine ökonomische Arbeitsweise unterbreitet.
Im zweiten Abschnitt galt es eine Flaschenhalshülse des Kaliber 6,5x55m SE wieder zu laden. Zunächst wurde die gereinigte Hülse auf ihre Eignung überprüft. Es folgte eine Fettung damit sie im ersten Vorgang Außen und Innen rekalibriert werden kann. In der Folge wurde die Zündglocke gereinigt und der Zündkanal überprüft. Da sich der Hülsenhals durch diesen Arbeitsgang gestreckt hatte musste die Hülse auf ihre zulässige Länge gekürzt und die entstandenen Grate entfernt. Jetzt war das das Setzen eines LR Anzündhütchen an der Reihe, was manchmal nicht so einfach war. Einmal hatte sich ein Anzündhütchen verklemmt und das Fachpersonal war jetzt gefordert. Wie bereits zuvor schon getan, war die Befüllung mit Pulver und das Setzen des Geschosses jetzt schon fast Routine. Alle Prüflinge konnten eine korrekt geladene Patrone zur Nachschau übergeben. Sukzessive wurde die schriftliche Abfrage durch den Landesschulungsleiter vorgenommen, die absolut zufriedenstellend war.
Kurz nach 17:00 Uhr, die Arbeitsgeräte waren eingeräumt und der Arbeitsplatz gesäubert, war nach neun Stunden der zweite Teil des Lehrgangs beendet.
Der Kauf der notwendigen Wiederladewerkzeuge, Einrichtungsgenstände und die Beschaffung der entsprechenden Komponenten ist der Moment, wo für den Juniorwiederlader die erste selbstständige und eigenverantwortliche Wiederladetätigkeit beginnt. Der Rat der Referenten ist jedoch bei den ersten Versuchen einen erfahrenen Wiederlader zur Seite zu haben, der ihm zur Seite steht. So vermeidet man Fehler, die nicht sein müssen. Sicherheit geht vor, ein Grundsatz, den man nie vergessen sollte. Auch, so wurde deutlich empfohlen, ist jeder Wiederlader verpflichtet sich laufend fortzubilden, denn sowohl im Bereich der Technik und Materialien gibt es immer wieder Modifizierungen. Auch gesetzliche Änderungen sind zu beachten.
Für ihren unermüdlichen Einsatz in der Vorbereitung und Durchführung dieses Lehrgangs sei dem Schulungsteam Hans-Josef Lakatos, Mathias Zäpfel und Günter Graf gedankt. Diese drei Herren engagieren sich in der Fachkundeausbildung, die der Verband durchführt, verantwortungsvoll und mit großem Sachverstand. Sie haben so in den letzten 10 Jahren einer großen Zahl an Wiederladern den Erwerb einer Erlaubnis mach § 27 Sprengstoffgesetz ermöglicht.
Ein Teilnehmer hat leider die rechtliche Prüfung des Lehrgangs im Monat November nicht bestanden. Die Anderen können nun mit dem begehrten Fachkundezeugnis zur ihrer Ordnungsbehörde gehen und eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen.
Ein langjähriger Mentor verabschiedet sich in den Ruhestand
Herr Dietmar Schäfer vom Regierungspräsidium Tübingen war langjähriger Prüfungsbeamter bei den Lehrgängen des BSV. Mit großen Engagement hat er die rechtliche Unterweisung des Sprengstoffgesetzes und der entsprechenden Verordnungen vorgenommen und auf alle Fragen der Kursteilnehmer die zutreffenden Antworten erteilt. In den ersten Jahren, Wolfgang Goldschmidt war da noch Kursleiter im BSV, hatte er sie überwiegend an den Wochenenden durchgeführt und seine Arbeit ging oft bis in die Abendstunden. Durch intensive Gespräche mit der Lehrgangsleitung des BSV nach Ende des Kurses wurde in all diesen Jahren ein konstruktives Vertrauensverhältnis aufgebaut, das, nach dem Landesschulungsleiter Hans-Josef Lakatos die Leitung dieser Kurse beim BSV übernahm, fortgesetzt wurde. Herr Schäfer wird nun nach diesen mehrjährigem Zeitraum als Beamter im Referat 54.4 (Anerkennung von Sprengstofflehrgängen und Prüfungen nach dem Sprengstoffgesetz Baden-Württemberg) in den verdienten Ruhestand gehen. Das Schulungsteam des BSV, Hans-Josef Lakatos, Mathias Zäpfel und Günter Graf, möchten sich noch einmal für sein engagiertes Unterrichten recht herzlich bedanken und wünschen ihm viel Glück und Gesundheit in seinem zukünftigen Lebensabschnitt als Pensionär.

Anmerkungen für zukünftige Interessenten dieser Lehrgänge:
Kombinationslehrgänge, Böller-, Vorderlader- und Wiederladekurse des Badischen Sportschützenverbandes finden in Zukunft an drei Tagen statt.
Geplant ist ein Wochenende. Am Freitagabend, gg. 18:30 Uhr, wird im Verbandsstützpunkt in Leimen eine Einweisung in die gesetzlichen Vorschriften für alle Teilnehmer durchgeführt. Das Vorderladeschießen und Böllern wird auf einem Schießstand am darauffolgenden Samstag durchgeführt. Der Sonntag ist dem Wiederladen von Zentralfeuerpatronen vorbehalten.
Nach den theoretischen Unterweisungen muss der Teilnehmer für jeden belegten Lehrgang eine schriftliche und praktische Prüfung ablegen. Nach diesem Wochenende findet an einem weiteren, mitgeteilten Tag die rechtliche Prüfung statt, bei welcher sämtliche Lehrgangsteilnehmer anwesend sein müssen. Nach Prüfungsende erfolgt dann die Zeugnisausgabe. Jeder Teilnehmer kann dann in den darauffolgenden Tagen seine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz bei der zuständigen Behörde beantragen. (Änderungen vorbehalten) Lehrgangsorte werden unter www.bsvleimen.de rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Bewirtung an den Veranstaltungsorten besteht in der Regel oder wird vorgenommen.
Nach der detaillierten schriftlichen Anmeldung für diese Kurse müssen unbedingt die Kursgebühren bis zu dem angegeben ausgeschriebenen Termin entrichtet worden sein und auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Verband vorliegen. Von kurz entschlossenen Teilnehmern muss deren Teilnehmergebühr bis Freitagvormittag vor Lehrgangsbeginn einbezahlt werden. Der Einzahlungsbeleg ist vorzulegen. Deren Lehrgangsunterlagen können natürlich erst bei Lehrgangsbeginn ausgehändigt werden.
Verantwortlicher im Badischen Sportschützenverband und Lehrgangsleiter ist Landesschulungsleiter Hans-Josef Lakatos.
Anmeldung:
BSV Badischer Sportschützenverband 1862 e.V.
Badener Platz 2 69181 Leimen
Tel. 0 62 24 – 14 70-0,
Fax 0 62 24 – 14 70-20 ,
E-Mail:
Günter Graf
Presse, Vorderlader-, Böller-, Wiederlader - Lehrgangswesen
Wie schon normal führt der Badische Sportschützen Verband zwei staatlich anerkannte Kombilehrgänge zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz im Jahr durch. Der erste findet im Frühjahr, der zweite Lehrgang im Herbst statt. Beim ersten war die Teilnehmerzahl geringer, beim zweiten Lehrgang dafür höher. So waren im Seminarraum, am 20. Oktober im Verbandshaus in Leimen, die Stühle gut besetzt.
Das war bei diesem Kombilehrgang bereits der dritte Schulungstag, denn zwei Tage zuvor fanden bereits theoretische und praktische Bildungsmaßnahmen statt. Der Schwerpunkt am Samstag den 19. Oktober war der Ausbildung des Böllern und der Umgang mit Vorderladerwaffen gewidmet.
Aus organisatorischen Gründen wurde der Beginn des Lehrgangs für das Wiederladen von Zentralfeuerpatronen am Sonntag um eine Stunde vorverlegt. Bis zur Mittagszeit wurde eingehend die gesamte Thematik sowie die innen ballistischen Vorgänge für diese Tätigkeit behandelt. Schwerpunktmäßig besprochen wurden insbesondere die Komponenten Hülsen, Anzündhütchen, Geschossen und Treibladungsmittel, die für das Laden bzw. Wiederladen gebraucht werden. Des weiteren war ein zentrales Thema die innen ballistischen Vorgänge beim Abfeuern einer Patrone, die einen sicheren Umgang bei der Ausübung dieser Arbeit gewährleisten. Der Grundsatz, dass jeder Wiederlader eigenverantwortlich handelt, wurde mehrfach betont. Viele gestellten Fragen der Zuhörer konnten in dieser Vorbereitung für die praktische Unterweisung zufriedenstellend beantwortet werden. Deutlich wahrgenommen wurden auch die umfangreichen Notizen, welche gemacht wurden; müssen die zukünftigen Wiederlader doch nach Abschluss der Ausbildungsmaßnahmen eine schriftliche Prüfung ablegen, in der ihr erlerntes Wissen hinterfragt wird. Entschieden wahrgenommen wurde auch, dass ein Fachkundelehrgang eine Vertiefung der Erkenntnisse im Verhalten mit dem Umgang mit Schusswaffen ist und eine sinnvolle Ergänzung zu dem bereits durch einen Sachkundelehrgang erworbenes Wissen und Handeln ist.
Auch während der Mittagspause, so konnte man feststellen fand ein reger Gedankenaustausch statt. Beim zweiten Teil der Ausbildung begab man sich in die Kellerräume wo bereits an mehreren Tischen die notwendigen Pressen und Bearbeitungsgeräte aufgebaut und die Messwerkzeug breit lagen. Die beiden Mentoren Mathias Zäpfel (siehe Bilder) und Günter Graf demonstrierten den Vorgang des Wiederladens von Zentralfeuerpatronen vom Beginn der Bearbeitung der gebrauchten Hülse bis zu Fertigstellung der Patrone. Die einzelnen Arbeitsgänge wurden präzise vorgeführt und zu den verwendeten Werkzeugen praktische Kniffe vermittelt. Selbst die richtige Sitzposition um die Ladepresse funktional zu betätigen war für die meisten Probanden neu. Besonders viel Geduld war notwendig beim Abwiegen der festgelegten Pulverladung. Auch die Handhabung mit dem Pulverfüllgerät und dem Feindosierer waren für manche Prüflinge ungewohnt und manches Pulverkörnchen viel auf den Tisch und nicht in die Waagschale. Nur die Übung macht den Meister betonte Mentor Günter Graf und nach dem Wiederladen, so sein Appell von mehreren hundert Patronen besitzt man die erwünschte Routine. Zum Schluss, wurden die gefertigten Patronen in den Kalibern, 6,5x 55mm SE und .357 Magnum inspiziert und für gut befunden. Bemerkenswert war auch, dass bei der großen Zahl der Prüflinge sehr diszipliniert und mit großer Sorgfalt gearbeitet wurde. Allen konnte somit eine positive Herstellung der beiden Patronen bestätigt werden.
Im Anschluss danach galt es noch die geforderten Fragen schriftlich zu beantworten und somit war der Tag nach mehr als neun Stunden Anwesenheit beendet. An zwei weiteren Tagen, dem 24. und 25. Oktober 2024, findet noch die rechtliche Unterweisung, die für die Ausstellung des Zeugnisses für die Erlangung einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz nötig ist, statt. Ist diese Hürde genommen, dann steht einem Gang zur Ordnungsbehörde nichts mehr im Wege.
Die Beschaffung der notwendigen Wiederladewerkzeuge, Einrichtungsgenstände und die Beschaffung der entsprechenden Komponenten ist der letzte Schritt und dann beginnt für die neuen Wiederlader die erste selbstständige und eigenverantwortliche Wiederladetätigkeit. Mein Tipp ist jedoch bei den ersten Versuchen einen erfahrenen Wiederlader zur Seite zu haben, welcher noch mit Rat und Tat zur Seite steht. So vermeidet man Fehler, die unter Umständen sonst teuer bezahlt werden müssen. Sicherheit geht vor, ein Grundsatz, den man nie vergessen sollte. Auch, so wurde hingewiesen, ist jeder Wiederlader verpflichtet sich fortlaufend fortzubilden, denn sowohl im Bereich der Technik und Materialien gibt es fortlaufend Änderungen und das auch bei den gesetzliche Verpflichtungen. Zum Zeitpunkt wo dieser Artikel geschrieben wurde stand leider noch nicht das Endergebnis der schriftlichen Prüfungen fest, weshalb ich einmal davon ausgehe, Alle aus dieser großen Gruppe könnten bestanden haben. Dem Lehrgangsteam Hans-Josef Lakatos, Mathias Zäpfel und Günter Graf ein Dankeschön für ihren unermüdlichen Einsatz. Sie sind nun schon seit geraumer Zeit im Einsatz und haben die bewährte Gepflogenheit der Fachkundeausbildung, welche der Verband seit Jahrzehnten vorbildlich praktiziert.
Anmerkungen für zukünftige Interessenten dieser Lehrgänge:
Hier noch der Hinweis für Lehrgänge im Jahr 2025, bei welchen jedoch noch nicht die Austragungsorte und Daten feststehen. Kombinationslehrgänge, Böller-, Vorderlader-und Wiederladekurse des Badischen Sportschützenverbandes finden in an drei Tagen statt. Eingeplant ist der Samstag, an dem das Wissen um das Vorderladeschießen und Böllern gelehrt wird, der Sonntag ist dem Wiederladen von Zentralfeuerpatronen vorbehalten.
Nach den theoretischen Unterweisungen muss der Teilnehmer für jeden belegten Lehrgang eine schriftliche und praktische Prüfung ablegen. Am Montag nach diesem Wochenende findet die rechtliche Unterweisung statt, bei welcher sämtliche Lehrgangsteilnehmer anwesend sein müssen. Nach Prüfungsende erfolgt dann die Zeugnisausgabe. Jeder Teilnehmer kann dann in den darauffolgenden Tagen seine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz bei der zuständigen Behörde beantragen. (Änderungen vorbehalten) Lehrgangsorte werden unter www.bsvleimen.de rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Bewirtung an den Veranstaltungsorten besteht in der Regel oder wird vorgenommen.
Nach der detaillierten schriftlichen Anmeldung für diese Kurse müssen unbedingt die Kursgebühren bis zu dem angegeben ausgeschriebenen Termin entrichtet worden sein und auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Verband vorliegen. Von kurz entschlossenen Teilnehmern muss deren Teilnehmergebühr bis Freitagvormittag vor Lehrgangsbeginn einbezahlt sein. Der Einzahlungsbeleg ist vorzulegen. Deren Lehrgangsunterlagen können natürlich erst bei Lehrgangsbeginn ausgehändigt werden.
Verantwortlicher im Badischen Sportschützenverband und Lehrgangsleiter ist Landesschulungsleiter Hans-Josef Lakatos.
Anmeldung:
BSV Badischer Sportschützenverband 1862 e.V.
Badener Platz 2 69181 Leimen
Tel. 0 62 24 – 14 70-0,
Fax 0 62 24 – 14 70-20 ,
E-Mail:
Im Lehrplan des Badischen Sportschützenverband sind in diesem Jahr zwei Kombinationslehrgänge ausgeschrieben. Der erste Lehrgang wurde am 16. März begonnen und endete am 22. März.
Am ersten Veranstaltungstag ist der Schwerpunkt dem Böllern und dem Umgang mit Vorderladerwaffen gewidmet. Hier wurden alle Kenntnisse mit diesen Sportgeräten sowohl in technischer und auch in rechtlicher Hinsicht eingehend vermittelt. Der zweite Tag ist, wie gewöhnlich, dem Wiederladen von Zentralfeuerpatronen vorbehalten. Er ist somit der Schwerpunkt dieses staatlich anerkannten Lehrgangs. Am Vormittag des 17.März waren die Stühle des Lehrsaales im 1. Obergeschoss des Landesverbands in Leimen mit der überwiegend größten Teilnehmeranzahl belegt. Unter der Regie von Landesschulungsleiter Hans-Josef Lakatos wurde dieser Lehrgangstag durchgeführt. Mit von der Partie waren wie immer die Mitarbeiter Mathias Zäpfel und Günter Graf. Am Vormittag wurden die zahlreichen Bereiche der Wiederladetätigkeit erörtert, zusätzlich auch durch Bildmaterial verständlich aufgezeigt und die von den Teilnehmern gestellten Fragen beantwortet. Nach dem Mittagessen wurde der Lehrgang im Untergeschoss der Geschäftsstelle des BSV fortgesetzt. Zuvor hatte Mathias Zäpfel bereits die benötigten Geräte auf den Tischen aufgebaut. An diesem Nachmittag war von den Lehrgangsteilnehmer gefordert, eine Patrone im Kaliber 6,5x55 mm Schwedisch Mauser und eine Patrone .357 Magnum zuladen. Die Handhabung der Geräte wurde von den beiden Mentoren Mathias Zäpfel und Günter Graf nicht nur umfassend demonstriert, sondern auch spezielle Umgangsformen mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen gezeigt. Aller Anfang ist schwer und erst, nachdem man eine größere Anzahl an Patronen wieder geladen hat, besitzt man die nötigen Erfahrungen; so die Kommentare von M. Zäpfel und G. Graf. In den früheren Zeiten der Fachkundeausbildung, so konnte festgestellt werden, war der Umgang der Probanden mit den gebräuchlichen Werkzeugen vertrauter. Heute nehmen jedoch mehr Personen an diesen Lehrgängen teil, die nicht aus dem gewerblichen, sondern aus dem Office kommen. Alle Teilnehmer hatten jedoch erfolgreich diesen Teil der praktischen Unterweisung absolviert und die anschließend erfolgten Beschlusserprobungen auf dem Schießstand haben das auch bestätigt. Ein Wermutstropfen bei diesem Lehrgang war jedoch, dass bei einigen Teilnehmer die theoretischen Kenntnisse in den schriftlichen Prüfungen, die der Verband durchführen muss, unzureichend waren. Hierzu ist zu bemerken, dass dieser staatlich anerkannte Lehrgang, salopp ausgedrückt, nicht so im Vorübergehen bewältigt werden kann. Eine theoretische Vorbereitung im Selbststudium vor dem Lehrgang ist daher sehr vorteilhaft und trägt zu einem besseren Verständnis bei der Erörterung der Materie Böllern, Wiederladen und den Umgang mit Vorderladerwaffen bei. Sämtliches Wissen zum Erlangen des entsprechenden Zeugnisses, besonders die Beantwortung der Prüfungsfragen und auch der praktischen Erforderlichkeiten, werden auch ergiebig im Netz dargestellt oder können den angebotenen Sachbüchern oder Broschüren entnommen werden. Sinnvoll wäre auch, dass erfahrene Schützen aus den Vereinen der Teilnehmer, die ihre Patronen selbst laden, den zukünftigen Wiederladern mit Hinweisen und Ratschlägen vor dem Lehrgang und auch danach zur Seite stehen. Ebenso können vor dem selbständigen Wiederladen auftretende Fragen an die Landes Schulleitung gerichtet, die dann von sachkundigen Mitarbeiter beantwortet werden. Zum Zeitpunkt wo dieser Artikel geschrieben wurde stand das endgültige Ergebnis leider noch nicht fest. Es ist jedoch anzunehmen, dass alle Teilnehmer die noch ausstehenden Prüfungen bestehen werden und danach mit dem begehrten Fachkundezeugnis zur ihrer Ordnungsbehörde gehen und eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen können.
Und bitte, ihr zukünftigen Wiederlader, Böller und Vorderladeschützen nicht vergessen: „Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich“!